Pressemitteilungen Fraktion
10. 10. 2011
Die Analysen des Chaos Computer Clubs (CCC) zeigen ein grundsätzliches Problem auf, das bei der heimlichen Überwachung von Computern besteht. Computer sind heute längst Multifunktionsgeräte, die einen Einblick in das Leben des Nutzers in fast alle Lebensbereiche zulassen. Von Lieblingskochrezepten, über soziale Kontakte, gesundheitliche Probleme und Korrespondenz, bis hin zu Bankverbindungen finden sich Daten und Dateien auf Computern. Wenn hier mit Überwachungssoftware ein Tor für die Sicherheitsbehörden geöffnet wird, ist der Schritt zur Ausspähung eines Menschen bis ins letzte intime Detail nicht mehr weit. Davor hat auch schon das Bundesverfassungsgericht gewarnt.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, technisch und rechtlich Riegel vorzuschieben, die die Funktionalität der eingesetzten Software beschränken, macht daher aus der konkreten Ausgestaltung keine technische Petitesse, sondern eine verfassungsrechtliche Frage. Wenn hier Zweifel bestehen, ist das Gebot der Stunde, die Software aller Behörden, die über entsprechende Befugnisse verfügen, also auch des Bundeskriminalamts, gründlich und unabhängig zu prüfen. Das gilt für die Sicherheitsbehörden des Bundes wie auch der Länder.
Die FDP-Bundestagsfraktion hält die aufgedeckten Probleme bei der vom CCC untersuchten Software für schwerwiegend. Voreilige Rücktrittsforderungen beheben aber das Problem nicht. Sollte sich herausstellen, dass auch die Software des BKA rechtlichen Vorgaben nicht genügt, muss auch die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt werden. Solange aber gilt auch für den Behördenchef die Unschuldsvermutung.
PILTZ: Einsatz von Trojanern durch Sicherheitsbehörden umfassend aufklären
BERLIN. Zur Debatte um Quellen-Telekommunikationsüberwachung erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:Die Analysen des Chaos Computer Clubs (CCC) zeigen ein grundsätzliches Problem auf, das bei der heimlichen Überwachung von Computern besteht. Computer sind heute längst Multifunktionsgeräte, die einen Einblick in das Leben des Nutzers in fast alle Lebensbereiche zulassen. Von Lieblingskochrezepten, über soziale Kontakte, gesundheitliche Probleme und Korrespondenz, bis hin zu Bankverbindungen finden sich Daten und Dateien auf Computern. Wenn hier mit Überwachungssoftware ein Tor für die Sicherheitsbehörden geöffnet wird, ist der Schritt zur Ausspähung eines Menschen bis ins letzte intime Detail nicht mehr weit. Davor hat auch schon das Bundesverfassungsgericht gewarnt.
Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, technisch und rechtlich Riegel vorzuschieben, die die Funktionalität der eingesetzten Software beschränken, macht daher aus der konkreten Ausgestaltung keine technische Petitesse, sondern eine verfassungsrechtliche Frage. Wenn hier Zweifel bestehen, ist das Gebot der Stunde, die Software aller Behörden, die über entsprechende Befugnisse verfügen, also auch des Bundeskriminalamts, gründlich und unabhängig zu prüfen. Das gilt für die Sicherheitsbehörden des Bundes wie auch der Länder.
Die FDP-Bundestagsfraktion hält die aufgedeckten Probleme bei der vom CCC untersuchten Software für schwerwiegend. Voreilige Rücktrittsforderungen beheben aber das Problem nicht. Sollte sich herausstellen, dass auch die Software des BKA rechtlichen Vorgaben nicht genügt, muss auch die Frage nach der Verantwortlichkeit gestellt werden. Solange aber gilt auch für den Behördenchef die Unschuldsvermutung.
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
908-Piltz-Einsatz_von_Trojanern_durch_Sicherheitsbehoerden_umfassend_aufklaeren.pdf (2011-10-10, 96.24 KB)